Selbsttest · EU AI Act

Wie gut kennen Sie Ihren KI-Anbieter wirklich?

12 kurze Ja/Nein-Fragen zu dem KI-System, das Sie heute schon einsetzen – unabhängig davon, welcher Anbieter das ist. Keine Bewertung Dritter, nur ein ehrlicher Blick auf Ihren eigenen Wissensstand.

Bitte beachten: Dieser Selbsttest dient ausschließlich der eigenen Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar, ersetzt keine juristische Prüfung im Einzelfall und ist keine Aussage über die Rechtskonformität eines bestimmten Anbieters oder Systems. Die Auswertung ist kein Zertifikat und keine rechtsverbindliche Einstufung. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an eine fachkundige Rechtsberatung.

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Transparenz & Kennzeichnung

1. Wurden Sie informiert, dass Sie ein KI-System nutzen?

Das ist eine grundlegende Transparenzpflicht – das könnte relevant werden und sollten Sie bei Ihrem Anbieter direkt nachfragen.

2. Wurde Ihnen eine KI-Kompetenzschulung nach Art. 4 EU AI Act angeboten oder nachgewiesen?

Die KI-Kompetenzschulung nach Art. 4 EU AI Act ist seit dem 02.02.2025 eine bestehende gesetzliche Pflicht. Ein Verstoß gegen Art. 4 selbst ist nicht direkt bußgeldbewehrt, kann aber bei anderen AI-Act-Verstößen als erschwerender Umstand gewertet werden.

3. Kennen Sie die Risikoklasse des eingesetzten Systems?

Ohne diese Einordnung lässt sich schwer beurteilen, welche Pflichten für Ihren Anbieter überhaupt gelten – eine klare Auskunft sollten Sie einfordern können.

Datenverarbeitung & -standort

4. Wissen Sie, in welchem Land Ihre Daten verarbeitet werden?

Werden personenbezogene Daten ohne geeignete Garantien in unsichere Drittstaaten übermittelt, kann das ein Verstoß gegen Art. 44-49 DSGVO sein – Bußgelder dafür betragen bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 DSGVO), fällig grundsätzlich beim Unternehmen.

5. Wurde Ihnen zugesichert, dass Ihre Daten NICHT zum Training anderer Kunden-Modelle genutzt werden?

Ohne diese Zusicherung ist nicht auszuschließen, dass Ihre Eingaben in andere Modelle einfließen – eine klare Aussage dazu sollten Sie einfordern.

6. Wissen Sie, welche konkreten Modelle bei Ihnen tatsächlich laufen (Name, Version, Betreiber)?

Ohne diese Information bleibt Ihr System für Sie eine Blackbox – das lohnt eine direkte Rückfrage.

7. Wissen Sie, ob und über wie viele Subunternehmer/Drittanbieter Ihre Daten zusätzlich verarbeitet werden?

Eine unbekannte Subunternehmer-Kette könnte die Kontrolle über Ihre Daten faktisch einschränken – das sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.

8. Wissen Sie, ob Ihr System auch vollständig offline (ganz ohne Internetverbindung) betrieben werden kann?

Das ist für die meisten Betriebe keine notwendige Fähigkeit, aber ein guter Indikator dafür, wie unabhängig ein System vom Anbieter-Server läuft.

Kontrolle & Vertrag

9. Können Sie Ihre Daten jederzeit vollständig exportieren und löschen lassen?

Ohne dieses Recht bleiben Sie an den Anbieter gebunden, auch wenn Sie wechseln möchten – das sollte vertraglich klar geregelt sein.

10. Wurde Ihnen ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorgelegt?

Ein AVV ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte in der Regel Pflicht – ohne ihn sollten Sie nachfragen.

Mitarbeiterkompetenz

11. Hat mindestens eine verantwortliche Person in Ihrem Betrieb eine dokumentierte KI-Schulung erhalten?

Ohne eine dokumentierte Schulung fehlt ein Nachweis, der im Zweifelsfall relevant werden könnte – das lässt sich meist unkompliziert nachholen.

12. Wissen die Mitarbeitenden, die täglich mit dem System arbeiten, an wen sie sich bei Auffälligkeiten/Fehlfunktionen wenden können?

Ein klarer Ansprechpartner erleichtert den Umgang mit Fehlern im Alltag erheblich – das lohnt sich intern festzulegen, falls noch offen.

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